Stellenausschreibung Sachbearbeiter Haushalt
Dokument:
STADTKONIGSTEIN
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SÄCHSISCHE SCHWEIZ
Die Stadt Königstein/Sächs. Schweiz hat ab sofort folgende Stelle in Vollzeit befristet für die Dauer
einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen, eine Weiterbeschäftigung in der
Stadtverwaltung ist nicht ausgeschlossen:
Sachbearbeiter Haushalt (m/w/d)
Die Stadt Königstein ist erfüllende Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft mit etwa 8.100
Einwohnern inmitten der landschaftlich reizvollen Sächsischen Schweiz. Dazu gehören die Gemeinden
Gohrisch, Kurort Rathen, Rosenthal-Bielatal und Struppen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
. Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Jahresrechnungen aufstellen
. Überwachung der Ausführung der Haushaltspläne
. Angelegenheiten für Satzungen über die die Erhebung von Gemeindeanteilen und
Festsetzung privatrechtlicher Entgelte
. Aufnahme von Krediten, Schuldenbewirtschaftung und Gewährung von Darlehen
. Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft, insbesondere von Angelegenheiten
des Finanzausgleichs (Mitwirkung)
. Vorbereitung von und Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien
. Allgemeine Angelegenheiten der Kostenrechnung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Anforderungsprofil:
. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten oder
vergleichbar
. Umfassende Kenntnisse in den vorgenannten Tätigkeitsgebieten
. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein,
Zuverlässigkeit und ein gutes Analyse- und Urteilsvermögen
. Erfahrungen mit kommunalen Buchungsprogrammen (z. B. vom ZV KISA) und gute MS-
Office Kenntnisse
. Kenntnisse in der Doppik, insbesondere der SächsKomHVO und der SächsKomKBVO
Es erwartet Sie:
e eine vielfältige, abwechslungsreiche, interessante, selbständige und verantwortungsvolle
Tätigkeit
*e eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit Zuordnung je
Qualifizierung bis zur Entgeltgruppe 8, betriebliche Altersvorsorge sowie weitere
Sozialleistungen nach Tarifvertrag
«e eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem gut organisierten Team
e flexible Arbeitszeiten im Rahmen bestehender Gleitzeitregelungen und eine befristete
Vollzeitbeschäftigung mit durchschnittlich 39 Wochenstunden, eine Weiterbeschäftigung in
der Stadtverwaltung Königstein ist nicht ausgeschlossen
e Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
e Gesundheitsförderung durch Prävention und Angebote zu arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen
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Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein einzubringen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer
Lebenslauf, Kopien der Schul- und Ausbildungszeugnisse bzw. Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse
oder Beurteilungen, ggf. den Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung) senden Sie bitte bis
spätestens 07.06.2025 an:
Stadt Königstein
Personal
Goethestraße 7
01824 Königstein
Elektronische Bewerbungen richten Sie an: hauptamt@stadt-koenigstein.de
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen Herr Thiele (035021 997-10) oder Frau Nitzschner (035021 997-
18) gern zur Verfügung. Für inhaltliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an
Frau Hauschild (035021/997-20).
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Später eingehende Bewerbungen oder Unterlagen, die nicht den oben genannten Anforderungen
entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter
behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Tätigkeit zum Teil auch nicht barrierefreie oder
schlecht zugängliche Bereiche aufzusuchen sind.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern
elektronisch. Wird mit einem Bewerber ein Anstellungsvertrag geschlossen, erfolgt die Speicherung
der übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag,
so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung
gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen (beispielsweise eine
Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) entgegenstehen.
Die Rücksendung schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit einem beiliegenden,
frankierten Rückumschlag. Die datenschutzgerechte Vernichtung nicht zurückgesendeter
Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Diese erfolgt zwei
Monate nach Zustellung der Absageentscheidung.
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