Stadtrat erklärt Bürgerbegehren 'Dresdner Nahverkehr erhalten' für unzulässig – Widerspruch eingelegt
Der Dresdner Stadtrat hat das Bürgerbegehren 'Dresdner Nahverkehr erhalten' für unzulässig erklärt, was zu einem Widerspruch der Initiatoren führt. Die Linken setzen sich dafür ein, das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe aufrechtzuerhalten, während der Oberbürgermeister einen harten Sparkurs verordnet hat. Angesichts steigender Kosten und unzureichender Förderungen ist die Zukunft des Nahverkehrs in Dresden ungewiss, und die Diskussion um die Finanzierung wird intensiver.
Der Stadtrat von Dresden hat am 11. Dezember 2025 das Bürgerbegehren 'Dresdner Nahverkehr erhalten' für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des Begehren, überwiegend aus den Reihen der Linken, haben bereits Widerspruch bei der Stadtverwaltung eingelegt und eine ausführliche 14-seitige Begründung nachgereicht. Jetzt liegt die Entscheidung über diesen Widerspruch in den Händen der Landesdirektion Sachsen, die als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde fungiert.
Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde von der Mehrheit des Stadtrats mit der Begründung festgestellt, dass der Kostendeckungsvorschlag als unzureichend erachtet wurde. Insbesondere fordern die Linken, dass das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) auf dem Stand von Ende 2024 fortgeführt wird. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den derzeitigen Maßnahmen von Ober- und Finanzbürgermeister Dirk Hilbert (FDP), der den DVB einen strengen Sparkurs verordnet hat.
Das Verkehrsunternehmen sieht sich mit steigenden Zuschussbedarfen konfrontiert, da weder das Deutschlandticket vom Bund noch das Bildungsticket des Freistaates Sachsen ausreichend finanziert werden. Zudem kommen die ständig wachsenden Personal- und Energiekosten hinzu, die die finanzielle Situation weiter belasten.
Um den Zuschussbedarf aus der Stadtkasse zu decken, schlagen die Linken eine Erhöhung der Gewerbesteuer von 450 auf 475 Prozent vor. Der Bescheid der Stadtverwaltung über den Stadtratsbeschluss traf zwischen Weihnachten und Neujahr ein, was die Initiatoren dazu veranlasste, die rechtlichen Schritte einzuleiten.
André Schollbach, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Stadtrat und Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, hat bereits erklärt, dass der Stadtratsbeschluss rechtswidrig sei. Zudem hat er die juristische Vertretung für das Widerspruchsverfahren übernommen, was die Auseinandersetzung um den Dresdner Nahverkehr weiter anheizt.
Fakten
- Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2025 den Bürgerbegehren 'Dresdner Nahverkehr erhalten' für unzulässig erklärt.
- Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben Widerspruch bei der Stadtverwaltung eingelegt und eine 14-seitige Begründung nachgeliefert.
- Die Landesdirektion Sachsen (LDS) entscheidet über den Widerspruch als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
- Der Stadtrat hatte die von einer Stadtratsmehrheit festgestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründet, da der Kostendeckungsvorschlag mangelhaft sei.
- Die Linken wollen mit dem Bürgerbegehren erreichen, dass das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) auf dem Stand von Ende 2024 fortgeführt wird.
- Ober- und Finanzbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat den DVB einen harten Sparkurs verordnet.
- Das Verkehrsunternehmen braucht immer höhere Zuschüsse, da weder das Deutschlandticket vom Bund noch das Bildungsticket vom Freistaat Sachsen auskömmlich finanziert werden.
- Hinzu kommen steigende Personal- und Energiekosten.
- Die Linken wollen den Zuschussbedarf aus der Stadtkasse decken und im Gegenzug die Gewerbesteuer von 450 auf 475 Prozent erhöhen.
- Der Bescheid der Stadtverwaltung zum Stadtratsbeschluss sei zwischen Weihnachten und Neujahr eingetroffen.
- André Schollbach, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat und Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, hat erklärt, dass der Stadtratsbeschluss rechtswidrig ist.
- Der Rechtsanwalt Schollbach hat die juristische Vertretung für das Widerspruchsverfahren übernommen.
- Die Stadt Dresden liegt in Deutschland.
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